Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
von CITRO Computer
1. Allgemeines
a) Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von
CITRO Computer
Markus Debus
Bruchstraße 26
57271 Hilchenbach.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
b) "CITRO Computer" ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
c) Die derzeit gültigen AGB können Sie auf unserer Webseite aufrufen und ausdrucken.
2. Angebote
a) Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Sollten einzelne Teile nicht verfügbar sein, können sie ohne vorherige Ankündigung durch andere Teile vergleichbarer Güte und Wertigkeit ersetzt werden, sofern diese nicht von vordergründiger Bedeutung sind oder explizit vereinbart wurden.
b) Das jeweilige Angebot verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. Alle Angebote haben die in den Angeboten angegeben Gültigkeit, höchstens jedoch 7 Tage.
3. Zahlungsbedingungen
a) Sie haben die Möglichkeit, aus folgenden Zahlungsmöglichkeiten zu wählen:
• Vorkasse, Nachname, PayPal bei Lieferung oder Abholung
• Barzahlung, GiroCard, ApplePay und Kreditkarten bei Abholung
Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten, auch nach Ihrer Bestellung, auszuschließen.
Bestandskunden mit einer einwandfreien Zahlungshistorie und Bonität haben nach Vereinbarung die Zahlungsmöglichkeit „auf Rechnung“.
b) Alle Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen wird spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung gemahnt. Für weitere Mahnungen können Kosten entstehen.
c) "CITRO Computer" ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers im Wege des Kontokorrents, Zahlungen mit dessen älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
d) Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde - bei Zahlung durch Scheck, Wechsel oder Ähnlichem, bis zu deren Einlösung - unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
4.Lieferung, Lieferzeiten
a) Lieferungen erfolgen von unserem Lager, oder den Lagern unserer Lieferanten, an die von Ihnen angegebene Adresse. Abweichungen müssen vorher vereinbart werden. Die Ware wird per Standardlieferung an Sie versand, dabei wird die Ware mit einer Lieferfrist von 1 -3 Werktagen nach Übergabe der Ware an den Spediteur an Sie ausgeliefert. Sollten Sie eine Teillieferung wünschen, so sind wir berechtigt, die angegeben Kosten für jede Teillieferung zu erheben. Lieferungen ins Ausland sind ausgeschlossen.
b) Für alle Produkte machen wir konkrete Angaben zur Verfügbarkeit bzw. zum Liefertermin. Trotzdem ist für alle Artikel, die wir nicht auf Lager haben die Selbstbelieferung vorbehalten. Sollte dieser Fall eintreten werden Sie unverzüglich informiert. Sollte das von ihnen erworbene Produkt endgültig nicht verfügbar sein, werden schon geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und das Verschwinden der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf Sie über.
c) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung/Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
d) Sollte der Kunde nicht während unserer Geschäftszeiten (MO-FR 08:00-18:00) erreichbar sein und sich dadurch die Auslieferung verzögern, berechtigt das den Kunden nicht zum Rücktritt.
e) Das Rücktrittsrecht von eingegangenen Lieferungsverpflichtungen steht uns zu, wenn der Käufer seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder aber Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Glaubhaftigkeit des Kunden aufkommen lassen.
f) Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder Sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen.
g) Sollten Sie Transportschäden feststellen, reklamieren Sie diese bitte sofort beim Zusteller und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Ein Versäumnis der Reklamation oder Kontaktaufnahme hat keine Konsequenzen für Ihre gesetzliche Gewährleistung. Sie erleichtern uns allerdings unsere Ansprüche gegen den Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend zu machen.
5. Gewährleistung
a) "CITRO Computer" gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges von einwandfreiem Zustand ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Reklamationen müssen uns unverzüglich unter Angabe des Lieferdatums und der den Auftrag betreffenden Daten gemeldet werden. Bei berechtigten Reklamationen behält sich "CITRO Computer" eine Ersatzlieferung / Nachbesserung vor. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von "CITRO Computer" über, sofern nicht anders vereinbart. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung.
b) Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden sind Sie dazu verpflichtet, uns die gelieferte Ware vor der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche zur Prüfung des Fehlers zur Verfügung zu stellen. Hierzu setzten Sie sich bitte mit uns unter der 02733-2866777 zu unseren Öffnungszeiten in Verbindung. Bitte haben Sie Verständnis das wir für die gelieferten, vorwiegend empfindlichen technischen Geräte, die Mängel, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen hervorgerufen wurden, nicht einstehen können.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (für Gebrauchtwaren 12 Monate) und beginnt mit Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Es gilt § 476a BGB.
d) Da es sich bei Akkus um Verschleißteile handelt, deren Lebensdauer stark von der Nutzung abhängt, sind Akkus und besonders gebrauchte Akkus, in der Regel von Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind Ihre Rechte des Widerrufs in unserer Widerrufsbelehrung zu finden.
7. Datenspeicherung, Branding
a) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.
b) In der Regel werden die von uns betreuten/gelieferten EDV-Anlagen mit unserem Logo und Kontaktinformationen versehen (genannt Branding). Bei diesem Vorgang kann für den Rechner eine eindeutige Seriennummer erstellt und abgespeichert werden. Dies erleichtert uns und Ihnen spätere Support-Anfragen. Die grundlegenden Rechnerdaten können zu Supportzwecken in unserer Datenbank erfasst werden.
8.Datensicherung und Haftung
a) Bei verschieden Arbeiten kann ein Verlust von gespeicherten Daten (auf Festplatte, SDD oder ähnlichen Medien) nicht ausgeschlossen werden. Daher ist der Kunde stets verpflichtet seine Daten auf unabhängigen Datenträgern (DVDs, CD-Rs, Streamer Bänder, USB-Sticks oder ähnliches) zu sichern, um im Falle eines Datenverlustes darauf zurückgreifen zu können. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen und ihm dadurch ein Schaden entstehen, schließt „CITRO Computer“ jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden und Folgeschäden aus. Sollte der Kunde eine Datensicherung in Auftrag geben (weil er sie z.B. selbst nicht vornehmen will oder kann oder weil der Rechner bereits beschädigt ist), entbindet ihn das nicht von seiner Verpflichtung wichtige Daten zu sichern und er erkennt an, dass auch bei der Datensicherung/Rekonstruktion/Rettung durch uns, alle oder Teile der Daten verloren gehen können. „CITRO Computer“ schließt auch hier jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden und Folgeschäden aus und der Kunde erkennt dies ausdrücklich an. In allen Fällen von Datenverlust muss "CITRO Computer" umgehend informiert werden, und es muss „CITRO Computer" ermöglicht werden innerhalb einer angemessenen Frist evtl. von uns verursachte Schäden zu beseitigen.
b) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. „CITRO Computer" haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
9. Salvatorische Klausel
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts- / Lieferbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Lieferbedingungen zufolge. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gilt vielmehr diejenige rechtliche zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
a) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und "CITRO Computer" unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
b) Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist Hilchenbach. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Siegen vereinbart. "CITRO Computer" behält sich vor, stattdessen am Sitz des Vertragspartners zu klagen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.